Hinweise an die zuständige Aufsichtsbehörde
Hinweise auf mögliche Verstöße gegen geldwäscherechtliche Vorschriften können Sie unmittelbar an die zuständige Aufsichtsbehörde richten. Hierfür steht Ihnen das Hinweisgeberportal der Geldwäscheaufsicht Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Meldungen sind auch anonym möglich.
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Hinweis an dusBASE
Alternativ können Sie uns einen Hinweis über das folgende Formular übermitteln. Die Angabe Ihres Namens und einer Kontaktmöglichkeit ist freiwillig.
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Datenschutz und Vertraulichkeit
Verantwortlich ist die dusBASE GmbH, Grafenberger Allee 277–287, 40237 Düsseldorf, info@dusbase.de. Übermittelte Angaben werden zur Entgegennahme, Prüfung und Bearbeitung des Hinweises verarbeitet. Name und Rückkontakt sind freiwillig. Bitte beschränken Sie personenbezogene Angaben auf das für den Sachverhalt Erforderliche.
Die in Ihrer Mitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten werden zur Prüfung und Bearbeitung des Hinweises verwendet. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit sie zur Aufklärung des Sachverhalts oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
Sie können einen Hinweis ohne Namensnennung übermitteln. Bitte beachten Sie, dass auch der Inhalt einer Mitteilung Rückschlüsse auf Ihre Person ermöglichen kann. Für eine anonyme Meldung an die Aufsichtsbehörde steht Ihnen das oben verlinkte externe Portal zur Verfügung.
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