Die Grafenberger Allee 277-287 beherbergt u. a. die BMW-Niederlassung Düsseldorf. Verschaffen Sie sich einen Vorteil mit einer der bekanntesten Adressen Düsseldorfs.
Mit Ihrem neuen virtual office nutzen Sie unsere Adresse für Werbezwecke oder melden Sie Ihr Gewerbe an oder gründen Sie Ihre GmbH an unserem Standort.
Sobald Post für Sie eingegangen ist, erhalten Sie eine E-Mail von uns. Je nach Wunsch, scannen wir Ihre Post, senden Sie Ihnen ungeöffnet zu oder Sie holen sie kostenfrei ab.
Binden Sie sich nicht mit langen Verträgen - bei uns bleiben Sie flexibel. Neben der 3-monatigen Kündigungsfrist, zahlen Sie faire Raten bei uns, je nach Bedarf. Füllen Sie gleich unser Anfragsformular aus.
Leistungen |
virtual office
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monatliche Gebühr |
49,- €/Monat*
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Postbearbeitung
Wir können Ihre Post scannen, ungeöffnet an Sie weiterleiten oder Sie kommen Ihre Post kostenfrei bei uns abholen.
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Rufnummer
Nutzen Sie eine unserer Düsseldorfer Rufnummern. Korrespondieren Sie diese auf Ihrem Geschäftspapier, Visitenkarten und auf Ihrer Webseite. Eingehende Anrufe können wir auf Ihr Mobiltelefon durchschleifen. Oder Sie nutzen unser CallCenter.
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zzgl. 10,- €/Monat |
jetzt anfragen |
Das Angebot richtet sich an Neukunden.
*ab dem 2. Monat 99,- €/Monat (Aktion bis 31.7.2024 gültig)
Ihr Firmenname wird gut sichtbar am außenliegenden Briefkasten in der Grafenberger Allee 277-287 platziert.
Sobald Post für Sie empfangen wurde, wir dieser nach Ihren Vorgaben bearbeitet.
Sie haben verschiedene Optionen:
In der heutigen Geschäftswelt entscheiden sich viele Unternehmer, die von zu Hause aus arbeiten, dazu, ihre Geschäftsadresse auszulagern. Allerdings gibt es bei der Anmeldung einer virtuellen Geschäftsadresse einige wichtige Überlegungen.
Traditionell ist das Finanzamt des physischen Firmensitzes zuständig. Wenn beispielsweise jemand ein Büro in Düsseldorf anmietet, liegt die steuerliche Zuständigkeit beim örtlichen Finanzamt in Düsseldorf.
Bei einer virtuellen Geschäftsadresse verhält sich dies anders. Hier richtet sich die Zuständigkeit des Finanzamtes nach dem Wohnort des Geschäftsführers.
Es ist von besonderer Bedeutung, im Fragebogen zur steuerrechtlichen Erfassung präzise Angaben zu machen. Die virtuelle Geschäftsadresse sollte dabei als offizielle Geschäftsanschrift angegeben werden, während die Wohnadresse als Ort der Geschäftsleitung dient. Andernfalls behält sich das Finanzamt das Recht vor, eine Vor-Ort-Prüfung anzusetzen. Auf diese Weise prüft das Finanzamt die Glaubwürdigkeit der Geschäftsadresse anhand verschiedener Faktoren.
Es wird dringend davon abgeraten, unrichtige Angaben zu machen. Selbst nach Erhalt der Umsatzsteuernummer besteht die Möglichkeit einer unangekündigten Prüfung. Sollte die Glaubwürdigkeit der Angaben in Zweifel gezogen werden, kann dies zur Aberkennung der Umsatzsteuernummer führen. Dies hätte für einige Unternehmer gravierende Auswirkungen auf ihre Existenz.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Finanzamt die Verwendung eines virtuellen Büros akzeptiert, sofern der Fragebogen zur steuerrechtlichen Erfassung akkurat und vollständig ausgefüllt ist.